Die Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit 2 (NIS2) fungiert als Aktualisierung bereits bestehender EU-Cybersicherheitsvorschriften. Ziel ist es, die Cybersicherheit europäischer Unternehmen durch verschärfte Standards weiter zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten zu fördern.
Mit ihrem Inkrafttreten im Februar 2025 erweitert die NIS2 zudem den bisherigen Geltungsbereich und betrifft nicht nur noch ausschließlich Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Bei Nichteinhaltung drohen den Unternehmen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes.